Hallo zusammen,
heute lese ich in einem wohlbekannten Blog vom User "Kapitäns Handbuch" folgende Zeilen:
"Nachdem mir der Forumsbetreiber des Shannon-Forum, Stefan Kupner, entgegen dem Presserecht, die Möglichkeit der Gegendarstellung in seinem Forum genommen hat, dort aber “Üble Nachrede” und Beleidigung auch von Claqueuren und Auftragsschreibern rechtswidrig zulässt, kann ich mich nur hier in meinem Blog gegen diese Gemeinheiten wehren"
Folgende Anmerkungen dazu:
1) Das Recht auf Gegendarstellung im Internet ist u.a. im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Demnach exisitiert ein solches Recht nur bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. Ein Internet-Forum dürfte daher nur in wenigen Ausnahmefällen darunter fallen.
2) Gegendarstellung sind vom Betroffenen schriftlich beim Diensteanbieter einzureichen. Sowohl die Postanschrift, als auch die E-Mail-Adresse des Diensteanbieters des Shannon-Forums sind im Impressum zu finden. Daher kann ich nicht erkennen, warum jemand an einer Gegendarstellung gehindert sein sollte!
3) Da ich mich über 1) nicht streiten möchte, biete ich (freiwillig und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches) gerne an, hier eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Allerdings nur, wenn diese den Anforderungen genügt, die das Gesetz an eine Gegendarstellung im Sinne des Presserechts stellt (Stichwort: Korrektur einer unwahren Tatsachenbehauptung). Das gleiche Recht würde ich dann allerdings auch umgekehrt für mich in Anspruch nehmen.
MfG
Stefan Kupner
Betreiber des Shannon-Forums